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Produktnamen prüfen, bevor der Export beginnt

21. März 2025 · Elisabeth Brandt

Produktnamen reisen oft unbemerkt mit – auf Etiketten, in ERP-Systemen, auf Messeflyern. Erst wenn Händlerinnen nachfragen oder Suchmaschinen peinliche Treffer liefern, wird der Name zum Thema.

Wir empfehlen vor dem Export eine dreistufige Prüfung: Lautbild und Bedeutung in der Zielsprache, Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken vor Ort, und die Frage, ob der Name in Alltagssprache unfreiwillig doppeldeutig ist.

Ein Lebensmittelhersteller aus Westfalen hatte einen Namen gewählt, der im Deutschen an Frische erinnerte. In einem südeuropäischen Markt erinnerte die Silbenfolge an ein Alltagsprodukt mit ganz anderer Konnotation. Die Umbenennung vor dem Launch sparte Rückruf und Etikettennachdruck.

Solche Prüfungen ersetzen keine Markenrechtsberatung. Sie fangen aber die kulturellen und sprachlichen Stolpersteine ab, die Juristinnen nicht immer im Blick haben.

Nehmen Sie den Namen früh in den Markteintrittsplan auf – nicht erst, wenn die Verpackung bereits gedruckt ist.

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