Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Vertragspartnerin ist Ribbon Core Elisabeth Brandt, Friedrichstr. 59, 52249 Eschweiler, Nordrhein-Westfalen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Audit-, Briefing- und Beobachtungsleistungen, die Ribbon Core gegenüber Unternehmen und Selbstständigen erbringt. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ribbon Core erbringt Kommunikations- und Kulturberatung; Rechtsberatung, Mediaeinkauf und Produktionsleistungen sind nicht Gegenstand, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
3. Mitwirkung
Die Auftraggeberin stellt rechtzeitig Unterlagen, Ansprechpersonen und Freigaben bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung können Termine und Honorare verschieben.
4. Honorare und Zahlung
Honorare sind in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teilrechnungen nach Meilensteinen sind zulässig.
5. Geistiges Eigentum
Berichte, Briefings und Mustervorlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Ribbon Core. Nach Zahlung erhält die Auftraggeberin ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung, außer sie ist Teil des vereinbarten Zwecks.
6. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
7. Haftung
Ribbon Core haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ribbon Core nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Empfehlungen ersetzen keine eigenen unternehmerischen Entscheidungen der Auftraggeberin.
8. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Monatliche Marktbeobachtung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit zulässig, Eschweiler bzw. das zuständige Gericht am Sitz von Ribbon Core.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Textform.